DR. HÜLSMANN
R E C H T S A N W Ä L T E
Vorsorge und Pflege regeln
Für den Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls möchten viele Menschen
vorsorgen und mithilfe einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht selbst bestimmen, welche Behandlung Sie in dieser Situation wünschen und welche nicht .
Hierbei möchten wir Sie beraten und begleiten.
Über uns
Unsere Kanzlei wurde 1976 gegründet und hat ihren Sitz in Trier. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Erb- und Familienrecht zeigen immer wieder, wie wichtig es ist, für einen unvorhersehbaren Notfall vorgesorgt zu haben.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht rechtssicher ausgestalten
Zwar ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich verankert, dass Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht grundsätzlich verbindlich sind. Jedoch ist für ihre Wirksamkeit die inhaltliche Ausgestaltung entscheidend. Wir möchten Sie gerne bei der Erstellung dieser Dokumente entsprechend Ihren Wünschen und Vorstellungen begleiten. Unsere Formulare haben wir gemeinsam mit Medizinern erstellt; sie werden laufend an die aktuelle Rechtsprechung angepasst, um sicherzustellen, dass Ihr persönlicher Wille im Notfall auch rechtssicher durchsetzbar ist.
Handeln Sie frühzeitig selbstbestimmt!
Notfallordner
Neben der Patientenverfügung und den notwendigen, rechtssicher ausgestalteten Vollmachten halten wir es für unerlässlich, die wichtigsten Unterlagen gesammelt aufzubewahren, um Ihren Angehörigen im unerwarteten Notfall mühevolle und wichtige Zeit in Anspruch nehmende Sucharbeit zu erleichtern. Wir begleiten Sie und befüllen diesen Ordner gemeinsam mit Ihnen.
Vorsorge und Pflege regeln - gewappnet für den Notfall
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Adresse
Dr. Hülsmann Rechtsanwälte
Wilhelm-Leuschner-Str. 51
54292 Trier
Festnetz: 0651-41229
Mobil: 0151-15772572
[email protected]
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:30 - 17:00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung
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